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Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil inkl. FörderabwicklungWärmepumpe: Kosten mit Förderung in Brassert berechnen
Was bleibt nach der Förderung? Für Brassert rechnen wir mit dem tatsächlichen Fördersatz: Zuschuss = Satz × förderfähige Kosten, höchstens 28.000 € im Einfamilienhaus.
- Bis zu 80 % Zuschuss nach KfW 458 möglich
- Alle Hersteller, Eigenleistung beim Aufbau erlaubt
- Heizlast, Abgleich, Erklärung und Antrag vom Meister
Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?
- Förderantrag, BzA-ID und BnD-ID
- Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
- Gaszähler abmelden
- Anmeldung der Wärmepumpe und nach § 14a
- VdZ-Formular und Fachunternehmererklärung mit Abnahme
- Herstellergarantie auf 5 Jahre
- Energieausweis kostenlos
Danke, Ihre Anfrage ist da.
Wir senden Ihnen das Angebot mit Festpreis per E-Mail; Sie unterschreiben es digital. Ihre Angaben prüfen wir vorab.
Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil, alle Leistungen enthalten.
Für Brassert rechnen wir mit dem Klimareferenzort Essen, rund 23 km entfernt: Norm-Außentemperatur −10 °C, Jahresmittel 10,0 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein.
Rechenbeispiel (illustrativ)
Bei förderfähigen Kosten von 20.000 € ergibt sich ein Zuschuss von 6.000 € bei 30 Prozent, 9.200 € bei 46 Prozent, 14.000 € bei 70 Prozent und 16.000 € bei 80 Prozent. Der Eigenanteil bleibt entsprechend 14.000 €, 10.800 €, 6.000 € bzw. 4.000 €.
Das Beispiel ist eine Rechenhilfe, kein Angebot. Ob Ihre Kosten förderfähig sind, klären wir im Einzelfall.
Reihenfolge schlägt Höhe
Bei der Förderung entscheidet die Reihenfolge: Berechnung, Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Bedingung, Antrag, Umsetzung, Bestätigung nach Durchführung, Verwendungsnachweis. Wer sie einhält, verliert keine Förderung durch Formfehler.
Was in Brassert die Rechnung bestimmt
Brassert liegt in Nordrhein-Westfalen im milden Bereich. Das erleichtert niedrige Vorlauftemperaturen: In gut gedämmten Gebäuden reichen häufig 40 bis 45 °C, sofern die Heizflächen groß genug sind. Ebenso rechnen wir in der Nachbarschaft, etwa in Marl, Frentrop, Lippe und Kotten.
Größenordnung für ein Haus in Brassert
Bei Norm-Außentemperatur −10 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 30 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergeben sich folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | Heizlast je m² | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 94 W/m² | 13,1 kW |
| Fenster und Dach saniert | 66 W/m² | 9,2 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 38 W/m² | 5,2 kW |
Richtwerte, keine Berechnung: Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 ersetzen sie nicht. Bauteile, Luftdichtheit und Nutzung verändern das Ergebnis deutlich.
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Tausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, selbstnutzend; abschmelzend ab 01.02.2027) und 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Gesamt höchstens 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus bis zu 80 %. Förderfähige Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus. Über den Antrag entscheidet die KfW.
Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil
Förderantrag, Heizlast, hydraulischer Abgleich, Gaszähler abmelden, Anmeldung der Wärmepumpe inkl. § 14a, BzA-/BnD-ID, VdZ-Formular und Fachunternehmererklärung inkl. Abnahme. Sie montieren, wir kümmern uns um alles, was ein Fachbetrieb tun muss. Leistungen im Detail.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil nach Förderung?
Er ergibt sich aus Gesamtkosten minus Zuschuss. Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie eine Orientierung.
Sind die Kosten des Sorglos-Pakets förderfähig?
Kosten für Planung und Nachweise können Teil der förderfähigen Kosten sein. Wir weisen sie in der Rechnung getrennt aus.
Welche Norm-Außentemperatur gilt in Brassert?
Für Brassert rechnen wir mit dem Klimareferenzort Essen, rund 23 km entfernt: Norm-Außentemperatur −10 °C, Jahresmittel 10,0 °C.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Vorhabenbeginn. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist zulässig. Bauen Sie nicht, bevor die Reihenfolge geklärt ist.
Gilt die Heizungstauschpflicht noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) entfällt die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch. Gefördert wird der freiwillige Umstieg.
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