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Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil inkl. FörderabwicklungWärmepumpe auslegen in Postlow: Leistung, Vorlauftemperatur, Speicher
Überdimensionierte Wärmepumpen takten, unterdimensionierte fahren den Heizstab. Für Postlow bestimmen wir die Auslegung anhand der Heizlast bei Norm-Außentemperatur.
- Bis zu 80 % Zuschuss nach KfW 458 möglich
- Alle Hersteller, Eigenleistung beim Aufbau erlaubt
- Heizlast, Abgleich, Erklärung und Antrag vom Meister
Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?
- Förderantrag, BzA-ID und BnD-ID
- Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
- Gaszähler abmelden
- Anmeldung der Wärmepumpe und nach § 14a
- VdZ-Formular und Fachunternehmererklärung mit Abnahme
- Herstellergarantie auf 5 Jahre
- Energieausweis kostenlos
Danke, Ihre Anfrage ist da.
Wir senden Ihnen das Angebot mit Festpreis per E-Mail; Sie unterschreiben es digital. Ihre Angaben prüfen wir vorab.
Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil, alle Leistungen enthalten.
In der Region um Postlow liegt die Norm-Außentemperatur in der Größenordnung von −10 °C; den maßgeblichen Referenzort prüfen wir je Objekt. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein.
Vom Heizlastwert zur Geräteklasse
Die Geräteleistung folgt aus der Heizlast bei Auslegungstemperatur, nicht aus der Wohnfläche. Hinzu kommen Warmwasserbedarf und Sperrzeiten des Netzbetreibers. Die Vorlauftemperatur bestimmt, wie effizient das Gerät arbeitet.
Wir prüfen, ob vorhandene Heizkörper mit niedrigerer Vorlauftemperatur ausreichen, und benennen Räume, in denen Heizkörper getauscht werden sollten.
Eine Berechnung, drei Verwendungen
Die Heizlast wird dreifach genutzt: für die Geräteauslegung, für den hydraulischen Abgleich und für die Bestätigung zum Antrag. Deshalb lohnt sich eine saubere Berechnung am Anfang.
Größenordnung für ein Haus in Postlow
Bei Norm-Außentemperatur −10 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 30 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergeben sich folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | Heizlast je m² | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 94 W/m² | 13,1 kW |
| Fenster und Dach saniert | 66 W/m² | 9,2 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 38 W/m² | 5,2 kW |
Richtwerte, keine Berechnung: Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 ersetzen sie nicht. Bauteile, Luftdichtheit und Nutzung verändern das Ergebnis deutlich.
Was in Postlow die Rechnung bestimmt
Postlow liegt in Mecklenburg-Vorpommern im milden Bereich. Das erleichtert niedrige Vorlauftemperaturen: In gut gedämmten Gebäuden reichen häufig 40 bis 45 °C, sofern die Heizflächen groß genug sind. Ebenso rechnen wir in der Nachbarschaft, etwa in Neu Sanitz, Alt-Sanitz, Nerdin und Neuenkirchen.
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Tausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, selbstnutzend; abschmelzend ab 01.02.2027) und 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Gesamt höchstens 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus bis zu 80 %. Förderfähige Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus. Über den Antrag entscheidet die KfW.
Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil
Förderantrag, Heizlast, hydraulischer Abgleich, Gaszähler abmelden, Anmeldung der Wärmepumpe inkl. § 14a, BzA-/BnD-ID, VdZ-Formular und Fachunternehmererklärung inkl. Abnahme. Sie montieren, wir kümmern uns um alles, was ein Fachbetrieb tun muss. Leistungen im Detail.
Häufige Fragen
Wie groß muss meine Wärmepumpe sein?
Das ergibt sich aus der Heizlast bei Norm-Außentemperatur. Ohne Berechnung wäre jede Zahl geraten.
Brauche ich einen Pufferspeicher?
Nicht immer. Er hängt von Gerät, Abtauung, Heizkreisen und Mindestvolumen ab; wir entscheiden es in der Auslegung.
Welche Norm-Außentemperatur gilt in Postlow?
In der Region um Postlow liegt die Norm-Außentemperatur in der Größenordnung von −10 °C; den maßgeblichen Referenzort prüfen wir je Objekt.
Was heißt „inkl. Förderung“?
Das Paket umfasst die Förderabwicklung: Bestätigung zum Antrag, Antragsbegleitung, Nachweise. Auch unsere Leistung wird gefördert: Die 4.000 € brutto zählen zu den förderfähigen Kosten, die Fördersumme zahlt die KfW an Sie. Sie kann nicht zugesagt werden.
Gilt die Heizungstauschpflicht noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) entfällt die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch. Gefördert wird der freiwillige Umstieg.
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