PumpenpilotWärmepumpe Denkmalschutz

Wärmepumpe im Denkmalschutz in HimoWärmepumpe ab 4.999 €*, PV-Anlage ab 9.999 €** und Kerndämmung ab 3.999 €**

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Wärmepumpe erlaubnispflichtig, wenn sie das Erscheinungsbild oder die Substanz berührt. In Himo entscheidet die zuständige Denkmalbehörde, nicht der Eigentümer allein.

  • Wärmepumpen aller Hersteller im Angebot
  • Förderantrag und Netzanmeldung inklusive
  • Digitale Aufnahme, kein Vor-Ort-Termin

* Eigenanteil für das Komplettpaket Wärmepumpe (Festpreis 24.995 € brutto inkl. Montage) nach bis zu 80 % KfW-Zuschuss. Voraussetzungen u. a.: selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung. Bei anderen Voraussetzungen fällt der Eigenanteil höher aus. Keine Zusage, die KfW entscheidet über den Antrag.
** Preise brutto inkl. Montage, je nach Größe, Dachform bzw. Gebäude; verbindlich ist das individuelle Angebot.

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Unverbindlich und ohne Vor-Ort-Termin. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Genehmigung und Aufstellung

Wir erstellen Planunterlagen, die Aufstellung, Schall und Leitungswege darstellen, sodass die Behörde die Maßnahme beurteilen kann. Die Entscheidung liegt bei ihr, und wir geben keine Genehmigungszusage. Zu den Unterlagen gehören meist Lageplan, Ansichten, Datenblätter, Schallberechnung und eine Beschreibung der Eingriffe. Wir stellen sie zusammen, damit die Behörde die Maßnahme ohne Rückfragen beurteilen kann.

Moderne Wärmepumpe im Garten vor der Fassade eines neuen Hauses

Technik und Förderung

Niedrige Vorlauftemperaturen lassen sich oft mit Wand- oder Fußbodenheizung erreichen, die möglichst schonend integriert wird. Vorhandene Heizkörper können teilweise erhalten bleiben, wenn die Auslegung stimmt. Wo Fußbodenheizung nicht möglich ist, kommen Wandheizungen oder angepasste Heizkörper in Frage. Entscheidend ist, dass historische Bauteile geschont werden und die Maßnahme reversibel bleibt, wo es verlangt wird.

Ihr Angebot für Himo

Kostenlos, unverbindlich und individuell: Wärmepumpe Denkmalschutz mit Förderung und Anmeldung aus einer Hand.

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Fragen und Antworten

Wärmepumpe Denkmalschutz: häufige Fragen

Wer entscheidet über die Wärmepumpe im Denkmal?

Die untere Denkmalschutzbehörde im Zusammenspiel mit weiteren Stellen, je nach Bundesland. Fragen Sie vor der Planung nach den Anforderungen und Unterlagen. Neben der unteren Denkmalbehörde können Bauamt und Landesdenkmalamt beteiligt sein. Die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Land, und wir klären vorab, an wen Sie sich wenden sollten.

Gibt es denkmalgerechte Lösungen?

Ja, etwa Aufstellung im Hof, Einhausung oder Innenaufstellung. Ob sie genehmigt wird, entscheidet die Behörde. Wir bereiten Unterlagen vor und erklären die Alternativen. Zum Beispiel eine Aufstellung im rückwärtigen Garten, eine Einhausung mit Holzverkleidung oder eine Innenaufstellung mit Luftkanälen. Jede Lösung muss genehmigt werden, eine Zusage können wir nicht geben.

Alles aus einer Hand

Ihre Energielösung in Himo

Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher und Kerndämmung: einzeln oder als abgestimmtes System.

* Eigenanteil für das Komplettpaket Wärmepumpe (Festpreis 24.995 € brutto inkl. Montage) nach bis zu 80 % KfW-Zuschuss. Voraussetzungen u. a.: selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung. Bei anderen Voraussetzungen fällt der Eigenanteil höher aus. Keine Zusage, die KfW entscheidet über den Antrag.
** Preise brutto inkl. Montage, je nach Größe, Dachform bzw. Gebäude; verbindlich ist das individuelle Angebot.

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