PumpenpilotPV-Anlage Foerderung

Förderung für PV-Anlagen in Gustebin: Was gilt aktuell?Wärmepumpe ab 4.999 €*, PV-Anlage ab 9.999 €** und Kerndämmung ab 3.999 €**

Förderung bei Solaranlagen bedeutet heute vor allem steuerliche Entlastung und eine gesetzlich geregelte Vergütung für eingespeisten Strom. Hier der aktuelle Überblick, ohne Versprechen und ohne Zusage, die nur zuständige Stellen erteilen können.

  • Wärmepumpen aller Hersteller im Angebot
  • Förderantrag und Netzanmeldung inklusive
  • Digitale Aufnahme, kein Vor-Ort-Termin

* Eigenanteil für das Komplettpaket Wärmepumpe (Festpreis 24.995 € brutto inkl. Montage) nach bis zu 80 % KfW-Zuschuss. Voraussetzungen u. a.: selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung. Bei anderen Voraussetzungen fällt der Eigenanteil höher aus. Keine Zusage, die KfW entscheidet über den Antrag.
** Preise brutto inkl. Montage, je nach Größe, Dachform bzw. Gebäude; verbindlich ist das individuelle Angebot.

Kostenloses Angebot anfordern

Unverbindlich und ohne Vor-Ort-Termin. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Umsatzsteuer von 0 Prozent

Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und zugehörigen Speichern an Privatpersonen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Die Regelung gilt für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden. Im Angebot sollte die Steuer entsprechend ausgewiesen sein, sodass Sie nicht selbst rechnen müssen. Prüfen Sie im Zweifel vor Vertragsabschluss, ob Ihre Konstellation unter die Regelung fällt, und lassen Sie sich die Angaben im Angebot bestätigen.

Wohnhäuser mit roten Ziegeldächern und großer Photovoltaikanlage bei Sonnenschein

Einspeisevergütung nach EEG

Ob Sie Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung wählen, beeinflusst Vergütung und Eigenverbrauch. Die Entscheidung sollte vor der Anmeldung feststehen, da ein späterer Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen und Fristen möglich ist. Wir erläutern Ihnen im Angebot, wie sich beide Wege unterscheiden. Im Zweifel hilft ein Blick in die aktuellen Veröffentlichungen der Netzagentur oder die Auskunft Ihres Netzbetreibers zu Ihrem konkreten Fall.

Regionale Programme prüfen

Gelegentlich bieten Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger eigene Programme für Solaranlagen oder Speicher an. Ob und in welcher Form dies für Gustebin zutrifft, ändert sich häufig. Prüfen Sie Bedingungen, Budgets und Fristen deshalb vor der Beauftragung, am besten bei der jeweiligen Stelle selbst. Ein solcher Blick kostet wenig Zeit und verhindert, dass ein Angebot der Region unbemerkt an Ihnen vorbeigeht oder Fristen versäumt werden.

Bauarbeiter mit gelbem Helm verlegt auf dem Dach ein Kabel an der Montageschiene

Ihr Angebot für Gustebin

Kostenlos, unverbindlich und individuell: PV-Anlage Foerderung mit Förderung und Anmeldung aus einer Hand.

Angebot anfordern

Fragen und Antworten

PV-Anlage Foerderung: häufige Fragen

Gibt es einen Bundeszuschuss für PV-Anlagen?

Nein, für Photovoltaik und Batteriespeicher gibt es derzeit keinen Bundeszuschuss. Die KfW-Heizungsförderung betrifft die Wärmepumpe, nicht die PV-Anlage. Entlastung entsteht über den Nullsteuersatz und die Vergütung für eingespeisten Strom. Maßgeblich bleibt der jeweilige Stand.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die Höhe richtet sich nach dem EEG, nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Wir nennen keinen Betrag, weil sich die Sätze ändern. Aktuelle Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur, die Abrechnung erfolgt über Ihren Netzbetreiber.

Lohnt sich die Suche nach regionalen Programmen?

Ein Blick lohnt sich gelegentlich, denn Länder, Städte oder Versorger legen zeitweise Programme auf. Bedingungen, Budgets und Fristen wechseln jedoch. Klären Sie die Voraussetzungen vor Vertragsabschluss, eine Zusage kann nur die zuständige Stelle geben.

Alles aus einer Hand

Ihre Energielösung in Gustebin

Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher und Kerndämmung: einzeln oder als abgestimmtes System.

* Eigenanteil für das Komplettpaket Wärmepumpe (Festpreis 24.995 € brutto inkl. Montage) nach bis zu 80 % KfW-Zuschuss. Voraussetzungen u. a.: selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung. Bei anderen Voraussetzungen fällt der Eigenanteil höher aus. Keine Zusage, die KfW entscheidet über den Antrag.
** Preise brutto inkl. Montage, je nach Größe, Dachform bzw. Gebäude; verbindlich ist das individuelle Angebot.

Kostenloses Angebot